Kopfläuse

Kopfläuse: Informationen & Maßnahmen

Kopfläuse sind in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen keine Seltenheit und kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig sind jedoch schnelles Handeln, eine sachgemäße Behandlung und eine transparente Information.

⚠️ Gesetzliche Pflicht

Meldepflicht an der Schule

Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, sind Sie nach § 34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, die Schule unverzüglich darüber zu informieren. Nur so können wir andere Eltern anonym benachrichtigen und eine weitere Ausbreitung verhindern.

📋 Was tun bei Befall? (Schritt-für-Schritt)

1

Behandlung starten

Unverzüglich eine Behandlung mit einem zugelassenen Kopflausmittel (aus der Apotheke) durchführen und das feuchte Haar mit einem Kopflauskamm sorgfältig auskämmen.

2

Schule informieren

Das Sekretariat umgehend benachrichtigen. Nach der ersten ordnungsgemäßen Behandlung darf Ihr Kind die Schule in der Regel direkt wieder besuchen.

3

Zweitbehandlung durchführen

Sehr wichtig: Nach 8 bis 10 Tagen muss zwingend eine zweite Behandlung mit dem Kopflausmittel erfolgen, um nachgeschlüpfte Larven abzutöten.

📚 Ratgeber & Merkblätter

Ausführliche und wissenschaftlich gesicherte Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

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Allgemeine Informationen zu Kopfläusen

Umfassende Antworten auf häufige Fragen zur Übertragung, Vorbeugung und Mythen.

Online-Ratgeber öffnen ↗
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Merkblatt: Was Sie wissen sollten

Kompaktes Informationsblatt der BZgA zum Herunterladen und Nachlesen.

📥 Merkblatt (PDF)
📊

Behandlungsübersicht & Maßnahmenplan

Detaillierter Kalender- und Behandlungsplan für den genauen Ablauf zu Hause.

📥 Maßnahmenplan (PDF)