Kopfläuse
Kopfläuse: Informationen & Maßnahmen
Kopfläuse sind in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen keine Seltenheit und kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig sind jedoch schnelles Handeln, eine sachgemäße Behandlung und eine transparente Information.
Meldepflicht an der Schule
Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, sind Sie nach § 34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, die Schule unverzüglich darüber zu informieren. Nur so können wir andere Eltern anonym benachrichtigen und eine weitere Ausbreitung verhindern.
📋 Was tun bei Befall? (Schritt-für-Schritt)
Behandlung starten
Unverzüglich eine Behandlung mit einem zugelassenen Kopflausmittel (aus der Apotheke) durchführen und das feuchte Haar mit einem Kopflauskamm sorgfältig auskämmen.
Schule informieren
Das Sekretariat umgehend benachrichtigen. Nach der ersten ordnungsgemäßen Behandlung darf Ihr Kind die Schule in der Regel direkt wieder besuchen.
Zweitbehandlung durchführen
Sehr wichtig: Nach 8 bis 10 Tagen muss zwingend eine zweite Behandlung mit dem Kopflausmittel erfolgen, um nachgeschlüpfte Larven abzutöten.
📚 Ratgeber & Merkblätter
Ausführliche und wissenschaftlich gesicherte Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Allgemeine Informationen zu Kopfläusen
Umfassende Antworten auf häufige Fragen zur Übertragung, Vorbeugung und Mythen.
Online-Ratgeber öffnen ↗Merkblatt: Was Sie wissen sollten
Kompaktes Informationsblatt der BZgA zum Herunterladen und Nachlesen.
📥 Merkblatt (PDF)Behandlungsübersicht & Maßnahmenplan
Detaillierter Kalender- und Behandlungsplan für den genauen Ablauf zu Hause.
📥 Maßnahmenplan (PDF)