Beurlaubung
Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung)
Wenn Ihr Kind aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlaubt werden soll, ist dies grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie dazu die folgenden organisatorischen und rechtlichen Hinweise.
Antrag rechtzeitig stellen
Eine Beurlaubung kann nicht telefonisch erfolgen, sondern muss immer im Vorfeld beantragt werden:
- Schriftliche Form: Der Antrag muss vorab schriftlich eingereicht werden.
- Formlos ausreichend: Ein formloses Schreiben (z. B. ein ausgedruckter Brief) genügt.
- Begründung: Bitte geben Sie den genauen Grund für die Beurlaubung an.
- Zeitfaktor: Reichen Sie den Antrag möglichst frühzeitig bei der Schule ein.
Erforderliche Nachweise
Je nach Anlass der Beurlaubung müssen Sie dem Antrag entsprechende Belege beifügen. Dazu zählen zum Beispiel:
Richtlinien zur Genehmigung
Über die Genehmigung einer Beurlaubung entscheidet die Schulleitung immer im Einzelfall.
Bitte beachten Sie: Beurlaubungen sind ausschließlich aus wichtigen Gründen möglich. Sie dürfen keinesfalls als Verlängerung oder Ersatz für die regulären Ferienzeiten genutzt werden.
Besonderer Hinweis: Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind streng reglementiert und werden nur in absolut begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
